Umsatzsteuerhinweise
Hinweis zur Umsatzsteuerregelung für Deutschland
Im Rahmen unseres Online-Shops möchten wir Sie über die spezielle Umsatzsteuerregelung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) informieren. Diese Regelung erlaubt es, bestimmte Waren mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % zu verkaufen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Überblick über die Neuregelung
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde zum 1.1.2023 ein Umsatzsteuersatz von null Prozent für die Lieferung und die Installation von Solarmodulen direkt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) eingeführt (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz – UStG). Dem Nullsteuersatz unterliegen neben den Solarmodulen auch die für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten und Stromspeicher. Die Begünstigung gilt grundsätzlich unabhängig von der installierten Bruttoleistung.
Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage auf oder in der Nähe von:
Wohnungen,
öffentlichen Gebäuden oder
Gebäuden, die gemeinnützigen Zwecken dienen,
installiert wird.
Vereinfachungsregelung
Aus Vereinfachungsgründen gelten die oben genannten Voraussetzungen hinsichtlich der Belegenheit der PV-Anlage als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (Peak) beträgt oder betragen wird. Die Art und Nutzung des Gebäudes sind in diesem Fall unerheblich.
Ihre Bestätigung beim Kauf
Durch den Abschluss eines Kaufvertrags für Waren mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0 % bestätigen Sie ausdrücklich, dass folgende Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
1. Betreiber der Photovoltaikanlage: Sie sind der Betreiber der Photovoltaikanlage.
2. Installationsort der Anlage: Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von:
Privatwohnungen,
Wohnungen oder
öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.